Alarmzustände und Gefechtsstationen imperialer Schlachtschiffe

  • Erklärung zu den verschiedenen Alarmzuständen an Bord eines imperialen Kampfschiffes und Überblick über die Gefechtsstationen.

    1 Alarmzustände

    In den Standardprotokollen der imperialen Flotte werden die folgenden Alarmzustände verwendet, um die Einsatzfähigkeit des Schiffs einer existenten oder vermutlich eintretenden Bedrohungslage anzupassen. Diese wirken sich hauptsächlich auf die Besetzung der Gefechtsstationen und Abweichungen vom Regelbetrieb aus, welche im jeweiligen Abschnitt erläutert werden. Es hat sich eingebürgert, die entsprechenden Alarmzustände mit einer Farbe zu symbolisieren und diese mit überall auf Gängen und in Diensträumen montierten Leuchten zu visualisieren. Zusätzlich wird ein Wechsel des Alarmzustands (in beide Richtungen) durch Lautsprecher- und Interkomdurchsagen angekündigt.


    Alarmierungsüberblick:

    • Weiß: Kein Alarm, Regelbetrieb
    • Blau: Bedingte Gefechtsbereitschaft
    • Grün: Gefechtsbereitschaft
    • Gelb: Volle Gefechtsbereitschaft
    • Rot: Gefechtsalarm
    • Violett: Kritischer Alarm
    • Schwarz: Schiffsaufgabe

    1.1 Alarmierung Weiß

    Kein Alarm, Regelbetrieb


    Alarmierung Weiß wird in der Regel dann geschaltet, wenn in mittelerer Frist keine Bedrohungslage für das Schiff zu erwarten ist. Dies zum Beispiel bei längeren Normalraum- oder Hyperraumflügen mit bekanntem – sicherem – Ziel und durch gesicherte Raumsektoren, oder wenn das Schiff zur Wartung und Provisionierung andockt.
    Das Schiff befindet sich im Regelbetrieb, daß heißt, die primären Gefechtstatioen sind regulär besetzt. Sekundäre Stationen befinden sich in Bereitschaft. Alle anderen Stationen haben Dienst nach Erfordernis (Truppenküche serviert regulär Mahlzeiten, Wartungs- und Hangarmannschaften gewährleisten den funktionierenden Betrieb ihrer Einrichtungen etc.)

    1.2 Alarmierung Blau

    Bedingte Gefechtsbereitschaft


    Die Schiffsführung erwartet in absehbarer Zeit (Daumenregel 3 Schichtlängen) eine Erhöhung der Alarmbereitschaft oder einen Feindkontakt. Primäre Stationen sind besetzt, einige wenige Punktverteidigungssysteme werden mit aktiver Stationsbesatzung besetzt. Sofern vorhanden wird eine Jägerstaffel in Bereitschaft versetzt.
    An Bord stationierte Bodentruppen haben nach wie vor Regeldienst.

    1.3 Alarmierung Grün

    Gefechtsbereitschaft


    Es ist innerhalb der nächsten Wache mit Feindkontakt oder einer anderen bedrohlichen Situation zu rechnen. Primäre und sekundäre Stationen – insbesondere Schild- und Waffensysteme werden nunmehr voll besetzt. Dieser Zustand kann auch ausgelöst werden, wenn sich das Schiff insgesamt in einer Lage erhöhter Bedrohung befindet, zum Beispiel beim Durchqueren unbekannter, oder ungesicherter Raumsektoren oder Immobilisierung durch substantielle Schäden an Antriebs-, Sprung- und Navigationssystemen.


    Zusätzliche Besatzungsmitglieder für wichtige Stationen werden in Bereitschaft versetzt. Gedockte Schiffe werden spätestens bei diesem Alarmzustand sofern möglich das Dock verlassen, auch wenn die anstehenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Es gilt jedoch zu verhindern das ein gedocktes Schiff leichte Beute für einen Angreifer wird. An Bord befindliche Marinesoldaten werden gemäß Dienstplan in Bereitschaft versetzt. Für in Bereitschaft befindliche Soldaten bedeutet dies Rüstungspflicht.

    1.4 Alarmierung Gelb

    Volle Gefechtsbereitschaft


    Langstreckensensoren haben erste Kontakte bestätigt, oder das Schiff befindet sich unmittelbar vor Erreichen seines Einsatzziels. Ein Feindkontakt steht in jedem Fall zu erwarten. Mit Auslösung von Alarmstufe Gelb haben sich sämtliche Soldaten in Bereitschaftsmodus zu begeben. Dies betrifft auch Soldaten in Ruhephase, weshalb Gelbalarm die erste Alarmierungsstufe ist, die aus naheliegenden Gründen nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden sollte.


    Insbesondere für an Bord befindliche Bodentruppen bedeutet dies, dass sie von nun an in Schutz- und Enterbereitschaft stehen und sie kritische Positionen innerhalb des Schiffs gegen etwaige eindringende Feinde zu sichern haben. Die Einteilung der Schutzmannschaften übernimmt in der Regel das Feldkommando der an Bord stationierten (Marine)infanterieeinheit.


    Mindestens ein Viertel der verfügbaren Kampfflieger befindet sich zu jedem Zeitpunkt im Raum. Nach Ermessen des Captains des Schiffs können nachrangige Stationen geschlossen und ihr Personal auf primäre, sekundäre und tertiäre Gefechtsstationen verteilt werden. Gelber Alarm wird auch nach Ende eines Gefechts aufrecht erhalten, wenn das Schiff sich z.B durch Brände in kritischen Sektionen oder massive Schäden an wichtigen primären Systemen in einem stark gefährdeten Zustand befindet. Erst nach Abwendung dieser akuten Bedrohungen sollte eine Senkung des Alarmierungszustands in Erwägung gezogen werden.

    1.5 Alarmierung ROT

    Gefechtsalarm


    Kampfhandlungen stehen unmittelbar bevor oder haben innerhalb des Nahbereichsperimeters bereits begonnen. Alle sekundären und tertiären Stationen werden nun aktiviert. Im allgemeinen wird Rotalarm über die Durchsage „Alle Mann auf Gefechtsstationen!“ ausgelöst. Der bekannte Zusatz: „Dies ist keine Übung“ wird in der Regel nur dann angehängt, wenn die Auslösung des Rotalarms aus einer Stufe niedriger als Gelb erfolgt. Da eine Besatzung unter Gelbalarm erwarten muss das es sich um keine Übung handelt. Diese Regel erfährt natürlich dann eine Ausnahme, wenn aus einer regulär anberaumten Gefechtsübung unter Gelbalarm plötzlich der Ernstfall wird.


    Sämtliche nachrrangigen Stationen werden geschlossen. Dies bedeutet insbesondere auch das sämtliche Freizeit- Ausbildungs- und Versorgungseinrichtungen mit Ausnahme der Krankenstation geschlossen sind und für die Dauer der Alarmierung nicht zur Verfügung stehen.


    Alle primären und sekundären Gefechtsstationen werden doppelt besetzt, um den Ausfall eines Soldaten (z.B. durch Feindeinwirkung) sofort kompensieren zu können. Sämtliches medizinisches Personal wird aktiviert und auf Krankenstation und andere Bereiche verteilt in denen Verletzte zu erwarten sind. (Marine)infanterie hat zu jeder Zeit vakuumtaugliche Schutzrüstung zu tragen und bewaffnet zu sein. Es besteht Helmpflicht, um im Falle eines plötzlichen Druckverlusts weiter einsatzfähig zu sein.

    1.6 Alarmierung Violett

    Kritischer Alarm


    Hüllenbruch, kritischer Systemzusammenbruch. Feinde im Schiff.


    Diese „Steigerung“ des roten Alarms wird dann ausgelöst, wenn das Schiff durch den Feind immobilisiert wurde und / oder feindliche Entermannschaften in den Schiffskörper eingedrungen sind. Sämtliche Besatzungsmitglieder haben sofort vakuumtaugliche Schutzausrüstung anzulegen (auch Brücken- und sonstiges Schiffspersonal) sowie sich zu bewaffnen. Tertiäre Stationsmannschaften haben sich der Marineinfanterie zur Verteidigung des Schiffs anzuschließen. Insbesondere die Primärbewaffnungsleitstände, die Brücke und der Maschinenraum sind soweit möglich abzuriegeln. Entlüftete Schiffssektionen sind zu versiegeln. Sanitätspersonal hat Verwundete auf die Evakuierung vorzubereiten.

    1.7 Alarmierung Schwarz

    Schiffsaufgabe


    Dies ist die Aufforderung an alle Besatzungsmitglieder, sich unverzüglich zu den Rettungskapseln zu begeben und das Schiff aufzugeben. Personal entsprechend sensibler Gefechtsstationen hat davor für die irreversible Zerstörung von Datenbeständen zu sorgen sowie die Selbstzerstörung des Schiffs zu initiieren. Im Gegensatz zu allen anderen Alarmzuständen ist für Alarmierung Schwarz keine Aufhebung vorgesehen. Marineinfanterie hat noch ausschließlich die Aufgabe, die Fluchteinrichtungen des Schiffs zu sichern sowie für eine zügige Bemannung der Rettungskapseln zu sorgen.

    2 Gefechtsstationen

    Jeder Soldatin/jedem Soldaten ist im Normalfall eine „Gefechtsstation“ zugeordnet, die sie im Alarmfall aufzusuchen haben und an der sie ihren Gefechtsdienst versehen. Dies können sowohl aktive Gefechtsstationen wie z.B. eine Feuerleitzentrale, ein Geschützturm oder ein Jägercockpit als auch unterstützende und passive Gefechtsstationen wie Astrogationsleitstand, Schildgeneratorkonsole, Hauptreaktorkontrolle oder auch Hangardeck sein.


    In jedem Fall muß die Gefechtsstation für alle Teile des Militärpersonals bereits vor dem Auftreten des Alarmfalls explizit benannt werden. Auch wenn sich Gefechtsstationen für die Soldatinnen und Soldaten im Rahmen personeller Umstrukturierung oder Ausfall an anderer Stelle ändern können, muß die Kommandoebene gewährleisten, dass alle an Bord befindlichen im Alarmfall ohne zu überlegen ihre Gefechtsstation aufsuchen können, um die Gefechtsbereitschaft in kürzestmöglicher Zeit zu erreichen. Generell unterscheidet die imperiale Flotte drei Arten von Gefechtsstationen.

    2.1 Primäre Gefechtsstationen

    Dies sind Tätigkeiten an Bord, die so essentiell für den Betrieb des Schiffs sind, dass sie rund um die Uhr mit mindestens einer Person besetzt sind. In der Mehrzahl sind dies Stationen, die für den gewöhnlichen Flugbetrieb erforderlich sind und ständiger Betreung bedürfen, um das Schiff auf unvermittelt auftretende Änderungen der Umgebungssituation reagieren lassen zu können. Primäre Gefechtsstationen werden ausschließlich von Flottenpersonal betrieben.


    Klassische Beispiele sind hier:

    • Astrogationskonsole
    • Hauptreaktorsteuerung
    • OpsCom
    • Sprungsequenzerkontrolle
    • Astrosensorik

    2.2 Sekundäre Gefechtsstationen

    Von sekundären Gefechtsstationen werden in der Regel Systeme betreut und Tätigkeiten ausgeführt, die für den normalen Schiffsbetrieb nicht zwingend erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise die Waffensysteme, die in der Regel nur dann in Aktion treten, wenn eine Alarmierung erfolgt ist. Dennoch wird meist ein Teil der Bewaffnung (insbesondere die Punktverteidigung) in Bereitschaft gehalten, um plötzlich auftauchenden Bedrohungen Herr zu werden. Dies umfaßt auch die Grundbesetzung der Krankenstation mit mindestens einem Arzt und – je nach Schiffsgröße – einer angemessenen Anzahl Sanitäter.


    Für den Transport an Bord befindliche flottenfremde Truppenteile können für den Gefechtsfall zur Bemannung der Krankenstation, Waffensysteme und für die Schiffsverteidigung herangezogen werden.

    2.3 Tertiäre Gefechtsstationen

    In den Bereich tertiärer Gefechtsstationen gehören die Systeme, welche in der Regel unbeaufsichtigt von Personal laufen können und durch technische Maßnahmen überwacht werden (beispielsweise die Lebenserhaltung, Heiz- und Kühlsysteme). Ebenfalls gehören dazu Systeme, die nur im Falle von Kampfschäden und ähnlichen Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit von Schiffspersonal bedürfen, oder aber Posten, die nur unter bestimmten Vorraussetzungen benötigt werden (zB. wie zusätzliche Sanitäter in der Krankenstation). Diese Stationen werden erst dann besetzt, wenn ein konkreter Alarmzustand dies erfordert oder im Nachgang Schäden beseitigt und Verwundete versorgt werden müssen.


    Für den Transport an Bord befindliche flottenfremde Truppenteile können für den Gefechtsfall zur Unterstützung laufender Reparatur- und Verteidigungsmaßnahmen innerhalb des Schiffs herangezogen werden.

    2.4 Nachrangige Stationen

    Als Nachrangig werden alle Posten an Bord des Schiffs bezeichnet, die in einem konkreten Gefechtsfall entbehrlich sind und deren Personal im Falle einer Alarmierung auf andere Stationen verteilt werden kann. Klassische Beispiele hier sind Freizeit- und Trainingseinrichtungen, Messe und Kombüse, Lager, Ordnungsdienste. Personal, welches für gewöhnlich auf nachrangigen Posten eingesetzt ist, wird für den Alarmfall eine ihrer Qualifikation entsprechenden sekundären oder primären Gefechtsstationen zugewiesen, auf denen sie dann Dienst tun, wenn der Alarmzustand des Schiffs die Schließung nachrangiger Stationen erfordert.


    OOC-Hinweis

    Dieser Text wurde im Rahmen des Saffar-Plots für die Zeit erstellt, in der das Sturmregiment auf dem Terminus-Zerstörer "Arch of Tears" untergebracht war. Es handelt sich dabei um einen von der Gildenleitung mit Hilfe des Spielers von Reynold Limsharn erstellten Text.

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